Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH für den Verkauf
von Produkten und das Erbringen von Leistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH regeln den Verkauf der durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH angebotenen
Produkte und das Erbringen von Leistungen an und mit den Produkten.
(2) Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmen sich, in nachfolgender
Reihenfolge, aus (i) einem zwischen der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH und dem
Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit den beigefügten Anlagen; (ii) dem Angebot, der
Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung (zusammenfassend der „Auftrag“);
(iii) ergänzenden Leistungsbeschreibungen, einschließlich auch überlassener
Bedienungsanleitungen und der technischen Spezifikationen für die Produkte; (iv) diesen
AGB; und (v) den gesetzlichen Bestimmungen (zusammenfassend der „Vertrag“).
(3) Die AGB gelten sowohl für Kunden, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für
Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
(4) Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten die nachstehenden AGB für den gesamten
Geschäftsverkehr zwischen der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH und dem Kunden,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder
von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Bestandteil des Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender
Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Angebote | Vertragsschluss | Vertragsgegenstand
(1) Die Angebote der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH gegenüber Unternehmern, gleich
ob mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Nicht bindend sind Angaben in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und
sonstigen, durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH veröffentlichten Werbematerialien.
(3) Die Angebote und/oder Aktionsangebote auf der Website der Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH und mit ihr verbundener Unternehmen, insbesondere der Energy
Oase Ingenieurbüro GmbH, stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind
lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige
Produkt und die Leistung.
(4) Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung oder eine Bestellung über
die Website der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH ist ein bindendes Angebot des Kunden
auf Abschluss eines Kaufvertrags sowie ggf. eines Dienst- oder Werkvertrags mit der
Energy Oase Ingenieurbüro GmbH für die Montage und Inbetriebnahme der jeweiligen
Produkte.von 2 16
(5) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH kann das Angebot des Kunden auf Abschluss
eines Vertrags durch Auftragsbestätigung und/oder Rechnungsstellung annehmen. Der
Auftragsannahme gleich ist die Versendung der Rechnung.
(6) Vertragsgegenstand sind die im Auftrag näher bezeichneten Produkte sowie Dienst-
und Werkleistungen.
(7) Ist das gewünschte Produkt nicht verfügbar, informiert die Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH den Kunden hierüber unverzüglich und unterbreitet, soweit möglich, ein
Ersatzangebot. Lehnt der Kunde das ersatzweise angebotene Produkt ab, oder kann ein
Ersatzprodukt nicht angeboten werden, steht den Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu.
Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH wird durch den Kunden geleistete Anzahlungen
unverzüglich erstatten. Auf § 3 Abs. 1 wird ergänzend verwiesen.
§ 3 Leistungen der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH
(1) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass
aufgrund der weltweiten Lieferprobleme für Produkte im Bereich der erneuerbaren
Energien aktuell die Lieferung bestimmter Fabrikate von Anlagen und Komponenten nicht
zugesichert werden kann. Die Lieferung eines anderen Fabrikats bei Lieferschwierigkeiten
des ursprünglich gewählten Herstellers berechtigt dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag,
wenn es sich hierbei um ein mindestens gleich- oder auch höherwertiges Produkt des
gleichen oder eines vergleichbaren Herstellers mit vergleichbaren Garantien handelt oder
um eine aktuellere Modellreihe des Herstellers, welches in Funktion, Qualität, Größe und
Form nicht wesentlich von den Vorgängermodellen abweicht. Die Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH wird den Kunden unverzüglich informieren, soweit
Lieferschwierigkeiten absehbar sind. Auf § 2 Abs. 7 wird verwiesen.
(2) Soweit für die jeweils vertragsgegenständlichen Produkte erforderlich und vereinbart,
bereitet die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH bzgl. des jeweiligen Produkts die Anfragen
beim zuständigen Netzbetreiber vor, übermittelt diese und erbringt die An- und
Fertigmeldung der Anlagen. Auf § 8 Abs. 7 wird verwiesen.
(3) Nicht Gegenstand der durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH zu erbringenden
Leistungen ist das Setzen von Messsystemen, einschließlich eines Zweirichtungszählers
oder des Zählers für Wärmepumpen. Diese Leistung ist durch den jeweils zuständigen
Netzbetreiber auszuführen.
(4) Soweit nicht explizit durch den Kunden gesondert beauftragt, sind die Neuinstallation
oder Erweiterung eines Zählerschranks, Anpassen der vorhandenen Elektroinstallationen
im Haus des Kunden, Herstellen eines Internetanschlusses und Bereitstellen der für den
Internetanschluss erforderlichen Geräte, z.B. ein Router, als auch die Abstimmung mit den
Anbietern der Telekommunikationsleistungen, nicht Gegenstand des angebotenen
Leistungsumfangs. Auf die Mitwirkungsleistungen des Kunden gem. § 8 Abs. 5 und 6 wird
verwiesen.
§ 4 Besondere Bestimmungen beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen
(1) Die im Lieferumfang enthaltene Unterkonstruktion der PV-Anlage ist ein
handelsübliches Produkt mit einer angemessenen Qualität von einem anerkannten
Hersteller. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats ist nicht vereinbart und nicht
geschuldet.von 3 16
(2) Die mit der durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH angebotenen
Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag. Soweit
darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der
Anlagen erforderlich sind, werden diese gesondert berechnet. Die Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH wird ein entsprechendes Angebot erstellen.
(3) Die Leistung der PV-Anlage wird durch die Anzahl und die Leistung der verwendeten
Module bestimmt. Die Gesamtleistung der installierten PV-Anlage kann daher sowohl
höher als auch niedriger ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Die in der Bestellung
angegebene Gesamtleistung und der Preis beziehen sich ausschließlich auf die Anzahl
der Module und deren jeweilige Nennleistung, wie sie sich aus dem durch den Hersteller
der Module herausgegebenen technischen Datenblatt ergeben, sind jedoch ausdrücklich
keine Zusicherung bzgl. der Gesamtleistung der PV-Anlage.
§ 5 Vor-Ort-Termin
(1) Die Parteien können die Durchführung eines Vor-Ort-Termins vereinbaren, im Rahmen
dessen die technischen und baulichen Voraussetzungen am Installationsort geprüft
werden.
(2) Auf Basis der Ergebnisse des Vor-Ort-Termins unterbreitet die Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH dem Kunden ein Angebot für den Kauf, die Lieferung, Installation
und Inbetriebnahme der Produkte oder konkretisiert ein bereits unterbreitetes Angebot.
Beauftragt der Kunde die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH im Anschluss an den Vor-Ort-
Termin mit der Ausführung der Leistungen, wird eine etwaig durch den Kunden für den
Vor-Ort-Termin bezahlte Vergütung oder eine durch den Kunden vorab geleistete
Reservierungsgebühr im Rahmen der Endabrechnung des Auftrags angerechnet, soweit
nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, (i) der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH den für die
Durchführung des Vor-Ort-Termins erforderlichen Zugang zum Leistungsort zu
verschaffen; und (ii) die sich aus dem Auftrag ergebenden Mitwirkungsleistungen zu den
vereinbarten Leistungsterminen jeweils auf eigene Kosten vorzunehmen bzw.
bereitzustellen.
(4) Die für den Vor-Ort-Termin vereinbarten Termine sind verbindlich. Soweit ein
vereinbarter Termin durch den Kunden weniger als fünf 5 Werktage vor dem vereinbarten
Zeitpunkt abgesagt wird, hat der Kunde die volle Vergütung zu zahlen. Ist der Kunde
Verbraucher, gilt dieses nur, soweit er die kurzfristige Absage zu vertreten hat.
§ 6 Beantragung von Fördermitteln
(1) Die Beantragung von Fördermitteln durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH für
einen Kunden bedarf einer gesondert zwischen den Parteien zu schließenden
Vereinbarung.
(2) Der Kunde hat der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH die für die Beantragung und
Durchführung des Förderverfahrens erforderlichen Vollmachten und Unterlagen jeweils
unverzüglich und innerhalb der gesetzten Fristen zur Verfügung zu stellen. Die Energy
Oase Ingenieurbüro GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die verzögerte
Übermittlung von erforderlichen Unterlagen und Vollmachten zur Ablehnung eines
Förderantrags führen kann.von 4 16
(3) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH haftet ausdrücklich nicht für die Förderfähigkeit
der vertragsgegenständlichen Anlagen oder die Gewährung einer Förderung in einer
bestimmten Höhe.
(4) Schließt das Förderprogramm einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus, kann eine
verbindliche Auftragserteilung erst nach Zustellung des Förderbescheids erfolgen.
Aufgrund der langen Bearbeitungsfristen durch die zuständigen Behörden kann es
zwischen Antragstellung und Zuschlag der Fördermittel zu Erhöhungen der Materialpreise
kommen. Wurde zwischen den Parteien ein bedingter Vertrag über das Erbringen der
Leistungen geschlossen, steht dem Kunden für den Fall der zwischenzeitlichen
Preiserhöhung ein Sonderrücktrittsrecht zu.
(5) Soweit der Kunde Fördermittel selbst beantragt, hat er die Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH rechtzeitig und umfassend hierüber und über etwaig zu beachtende
Voraussetzungen für die Gewähr der Fördermittel zu informieren. Die Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH haftet ausdrücklich nicht für die Versagung einer Förderung, soweit
diese auf eine unzureichende oder verspätete Information der Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH durch den Kunden zurückzuführen ist.
§ 7 Sonderrücktrittsrechte der Parteien
(1) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH kann, ohne Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz, vom Vertrag zurücktreten, wenn die technischen, baulichen oder
regulatorischen Rahmenbedingungen vor Ort eine Durchführung des Auftrags zu den
vereinbarten Bedingungen nicht ermöglichen und der Kunde trotz Mahnung durch die
Energy Oase Ingenieurbüro GmbH diese Mängel nicht binnen 4 (vier) Wochen nach
Mitteilung fachgerecht behoben hat. Auf § 8 und § 9 wird verwiesen.
(2) Ist die Zustimmung des Netzbetreibers, von Behörden oder weiteren Dritten für die
Herstellung der beauftragten Anlagen erforderlich, steht den Parteien ein
Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Genehmigungen verweigert werden und sie auch bei
Aufwenden eines angemessenen Aufwands nicht erlangt werden können.
(3) Geht dem Abschluss über den Kauf und die Installation einer Anlage ein
Antragsverfahren über Fördermittel voran und werden die Fördermittel abgelehnt, steht
dem Kunden ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
(4) Der Kunde kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn er diesen unter dem Vorbehalt
einer Finanzierungszusage durch Dritte schließt und der Dritte die Finanzierung ablehnt.
Auf Verlangen hat der Kunde der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH einen Nachweis der
zurückgewiesenen Finanzierungsanfrage vorzulegen.
(5) Bis zum Ausüben des Sonderrücktrittsrechts bereits durch die Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH auf Wunsch des Kunden erbrachte Leistungen sind entsprechend
der Bedingungen des Vertrags zu vergüten. Gleiches gilt, soweit der Kunde geschuldete
Mitwirkungshandlungen nicht, oder nicht innerhalb vereinbarter Fristen erbracht hat. Auf §
8 und § 9 wird verwiesen.
§ 8 Allgemeine technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h.
insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlast-, Nutz- undvon 5 16
Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist, Dachflächen (bei Montage einer PV-Anlage) unverbaut
bzw. die vorgesehenen Aufstellungsorte (z.B. der Keller / Technikraum) besenrein und die
für die Aufstellung und Montage benötigten Flächen freigeräumt sind.
(2) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH
unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und
Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen und hat dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf
der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort fachgerecht und sicher vor
Diebstahl und Beschädigung gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrags bleibt vorbehalten.
(3) Der Kunde hat einen Zählerschrank gem. den jeweils aktuellen Anforderungen nach
VDE/TAB Standard, oder anderen, sich aus dem Vertrag ergebenden Anforderungen, zur
Verfügung zu stellen.
(4) Der Kunde hat eine stabile Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, welche die
sich aus dem Auftrag ergebende Upload/Download-Leistung erbringt.
(5) Weiter hat der Kunde die für die Verbindung der Anlagen mit dem Internet
erforderlichen Anschlüsse und Geräte bereitzustellen. Bis zum vereinbarten
Montagetermin hat der Kunde insbesondere auf eigene Kosten eine feste, mit dem Router
verbundene Netzwerkleitung am Aufstellungsort der Anlagen bzw. des Wechselrichters
bereitzustellen.
(6) Im Standard werden die Anlagen durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH unter
Verwendung eines störungsfreien Netzwerk-Switchs mit dem Netzwerk verbunden. Ist eine
durch den Kunden vorbereitete Netzwerkleitung zum vereinbarten Montagetermin nicht
vorhanden, verlegt die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH lose Netzwerkkabel, um die
erforderliche Verbindung zwischen dem Router und dem jeweiligen Produkt herzustellen.
Eine Verlegung der Netzwerkkabel in Kabelrohren bzw. Kabelkanälen ist durch die Energy
Oase Ingenieurbüro GmbH nicht geschuldet. Das Einbringen lose verlegter Netzwerkkabel
in Kabelrohre bzw. Kabelkanäle obliegt dem Kunden.
(7) Der Kunde hat die für die Registrierung und Fertigmeldung der Anlagen erforderlichen
Erklärungen abzugeben und hierfür vorbereitete Vollmachten bzw. Formulare zu
unterzeichnen.
§ 9 Besondere Voraussetzungen und Mitwirkungshandlungen bei PV-Anlagen
(1) Wird die PV-Anlage auf einem Ziegeldach montiert, stellt der Kunde der Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl
von Dach- und ggf. Firstziegeln zur Verfügung, damit Ziegel, die bei der Montage
beschädigt werden, ersetzt werden können. Etwaige Schadenersatzansprüche des
Kunden aufgrund durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH vorsätzlich oder grob
fahrlässig geschädigten Ziegeln bleiben hiervon unberührt. Sind die beim Kunden
verbauten Ziegel nicht mehr am Markt erhältlich, besteht im Falle der Haftung der Energy
Oase Ingenieurbüro GmbH lediglich der Anspruch auf Ersatz der beschädigten Ziegel
durch ein vergleichbares Modell.
(2) Bei der Montage einer PV-Anlage obliegt dem Kunden die Bereitstellung der
Dimensionierung, Auslegung und Anpassung eines Schneefangs.von 6 16
(3) Der Kunde haftet dafür, dass der Aufstellungsort bei Aufnahme der
Leistungserbringung durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH die Voraussetzungen
für die Montage einer PV-Anlage erfüllt. Insbesondere hat das Dach die für die Installation
und den Betrieb der PV-Anlage erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählt,
dass das Dach die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des
Gewichts der PV-Anlage erfüllt sowie Unterbau, Dämm- und Isolierschichten, die
Dachkonstruktion, der Dachaufbau und die Dachziegel die Montage einer Anlage
ermöglichen, ohne dass hierdurch Schäden entstehen. Der Kunde hat diese
Voraussetzungen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung durch ein hierfür
qualifiziertes Unternehmen prüfen zu lassen.
(4) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH macht darauf aufmerksam, dass die
brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage bundesweit
nicht einheitlich geregelt sind. Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH kann den Kunden
daher lediglich auf mögliche Genehmigungsvorbehalte hinweisen. Zu den Leistungen der
Energy Oase Ingenieurbüro GmbH zählt jedoch ausdrücklich nicht die Überprüfung der
öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage, einschließlich
der jeweils geltenden denkmal- oder brandschutzrechtlichen Bestimmungen sowie
weiterer baurechtlicher Anforderungen nach den anwendbaren gesetzlichen
Bestimmungen oder örtlichen Satzungen.
§ 10 Preise | Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH 2 (zwei)
Wochen ab Angebotsdatum an den Angebotspreis gebunden.
(2) Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sind die im Angebot
angegebenen Preise inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer; ist der Kunde Unternehmer
i.S.v. § 14 BGB verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(3) Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind
oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch die
Energy Oase Ingenieurbüro GmbH bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.
(4) Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise für die
vertragsgegenständlichen Produkte „ab Lager“, einschließlich einer üblichen Verpackung,
exklusive Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese
Positionen werden gesondert ausgewiesen und sind gesondert zu vergüten.
(5) Geschuldete Zahlungen sind binnen 7 (sieben) Tagen bei Abschlagsrechnungen oder
14 (vierzehn) Tagen bei Endrechungen nach Abnahme des Gewerks bzw. Lieferung der
Waren auf das vereinbarte Konto der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH ohne Abzüge
anzuweisen. Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH ist nach Maßgabe der Bestimmungen
in § 13 zu Teilabnahmen berechtigt.
(6) Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sind Kosten entstanden,
ist die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf
die Kosten, anschließend auf die Hauptleistung anzurechnen.
(7) Befindet sich der Kunde in Verzug, oder bestehen begründete Zweifel an dessen
Zahlungsfähigkeit, sind sämtliche offenen Rechnungen der Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH sofort zur Zahlung fällig. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit einesvon 7 16
Kunden bestehen dann, wenn Auskünfte von Auskunfteien oder der Schufa negativ sind,
oder der Kunde 2 (zwei) Mal in Folge mit dem Ausgleich einer fälligen Forderung in Verzug
gerät und trotz angemessener Frist den fälligen Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist
ausgeglichen hat.
(8) Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden können ausschließlich auf das in der
Rechnung genannte Konto der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH geleistet werden.
(9) Im Übrigen ergeben sich die Zahlungsbedingungen aus dem jeweiligen Auftrag.
§ 10a Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten
Photovoltaikanlagen | Zusicherung des Kunden
Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH erbringt die vertraglichen Leistungen
umsatzsteuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt
sind.
Von der gesetzlichen Befreiung werden die Installation und die Lieferung von
Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage erfasst, einschließlich der für den
Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu
dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die
Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie
öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten
genutzt werden, installiert wird. Die vorstehenden Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn
die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht
mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Der Kunde versichert hiermit, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Umsatzsteuerbefreiung kennt und diese für seine Bestellung erfüllt sind. Er bestätigt
insbesondere, dass die bestellten Produkte in einer Photovoltaikanlage mit einer
Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis 30 kWp eingesetzt werden, deren
Betreiber er ist bzw. sein wird. Beträgt die Leistung einer solchen Anlage mehr als 30 kWp,
versichert der Kunde, dass die bestellten Produkte in einer solchen Anlage eingesetzt
werden, deren Betreiber er ist bzw. sein wird, und dass diese auf oder in der der Nähe von
Privatwohnungen, Wohnungen bzw. öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem
Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Sollten die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung ausnahmsweise nicht vorliegen, obliegt
dem Kunden eine unverzügliche Mitteilungspflicht gegenüber der Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH.
§ 11 Aufrechnung | Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt
und unbestritten sind oder durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH anerkannt
wurden.
(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 12 Lieferung | Gefahrenübergang
(1) Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail
ausreichend ist, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung üblicherweise
auf elektronischem Wege kommunizieren.
(2) In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine
unverbindlich.
(3) Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu
ihrem Ablauf die Ware das Lager der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH verlassen hat.
Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH
nicht rechtzeitig versendet, aber die Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird
durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme
ohne Verschulden der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH verzögert oder unmöglich
gemacht, geht die Gefahr mit Absenden der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den
Kunden über. Der Kunde haftet für alle Schäden und Mehrkosten.
(4) Der Beginn der durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH angegebenen Lieferfrist
setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitiges Einholen und Vorlage behördlicher
und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie das Klären aller technischen
Fragen voraus, soweit hierfür durch den Kunden beizubringende Informationen
erforderlich sind.
(5) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen
berechtigt, wenn hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen
beeinträchtigt werden.
(6) Wird die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH trotz Anwenden zumutbarer Sorgfalt an
der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B.
Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche
Anordnungen bzw. Verfügungen, eine Pandemie, kriegerische Handlungen, etc.)
gehindert, auch wenn diese bei Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten, verlängert sich
die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH
in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, wird die Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH von ihren Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatzanspruch für
den Kunden entsteht hierdurch nicht.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, ist die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH berechtigt, sich den
hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzen
zu lassen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es
vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Wird bei einem verbindlichen Liefertermin die Lieferung durch Verschulden der Energy
Oase Ingenieurbüro GmbH verspätet ausgeführt und erleidet der Kunde einen
Verspätungsschaden, kann er frühestens für die Zeit nach Ablauf der von ihm zu
setzenden Nachfrist von mindestens 3 (drei) Wochen eine Verzugsentschädigung in Höhe
des von ihm nachzuweisenden, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren
Schadens verlangen, maximal jedoch für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist 0,5
% und höchstens 3 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der
Verspätung nicht in Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt beivon 9 16
Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz nur insoweit, als dass sie sich auf
atypische und nicht vorhersehbare Schäden bezieht.
(9) Die Lieferung ist durch den Kunden bei Übernahme auf sichtbare Schäden zu
überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die
Energy Oase Ingenieurbüro GmbH ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu
unterrichten.
(10) Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht
die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in
Annahmeverzug befindet.
§ 13 Übergabe, Abnahme der Anlagen
(1) Die Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und
Inbetriebnahme durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH. Die Parteien führen eine
förmliche Abnahme durch. Diese wird durch die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls
durch den Kunden einerseits und den Vertreter der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH,
bzw. den durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH ggf. beauftragten Subunternehmer
andererseits abgeschlossen.
(2) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH ist berechtigt, für in sich abgeschlossene
Gewerke (z.B. Dachmontage der PV-Anlage, Lieferung und Installation einer Ladestation
oder eines Batteriespeichersystems) Teilabnahmen durchzuführen, soweit hierdurch die
berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Die
Bestimmungen gem. Abs. 1 gelten für Teilabnahmen entsprechend.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme der Leistungen nicht
verweigern. Ein unwesentlicher Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel, der den
Einsatz der Anlagen zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränkt sowie
auch keine Folgeschäden an bestehenden Geräten und Installationen des Kunden
befürchten lässt.
(4) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen nicht innerhalb einer durch
die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl
der Kunde hierzu verpflichtet ist.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, steht die vorbehaltlose Ingebrauchnahme der Anlagen der
Abnahme gleich, soweit keine wesentlichen Mängel an den Anlagen bestehen.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte | Softwarenutzung
(1) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH bleibt Inhaberin aller Urheber- und
Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen
Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen,
Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich
ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch die Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH angefertigt wurden. Sie dürfen ohne die Genehmigung der Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet
werden. Auf Anforderung durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH sind sie mit der
Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet fürvon 10 16
jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz
befindlichen Informationen.
(2) Bezüglich der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie hierfür gelieferter Updates,
Upgrades und Erweiterungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht
übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer
Dokumentation in dem Umfang zu nutzen, wie dieses zur ordnungsgemäßen Bedienung
der jeweiligen Produkte und Leistungen entsprechend den Bestimmungen des
überlassenen Handbuchs und der Anleitungen für diese Produkte erforderlich ist.
(3) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem
die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in
Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.
(4) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem
die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in
Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.
§ 15 Gewährleistung | Haftung | Prüfpflichten
(1) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige
technische Daten oder Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und
Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
(2) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH behält sich vor, Änderungen in der Ausführung,
Materialwahl und Gestaltung, sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt
dienen und keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung der vertraglich
vereinbarten Leistung darstellen, auch ohne vorhergehende Ankündigungen
durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen geringen Ausmaßes
(z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen ebenfalls keinen Mangel
dar.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, hat er seinen gesetzlichen
Rügeobliegenheitsverpflichtungen gem. § 377 HGB nachzukommen. Die
Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt (1) ein Jahr.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, hat er Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung und
sonstiger, offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 (zehn)
Werktagen nach Lieferung bzw. binnen 3 (drei) Werktagen nach erfolgter Abnahme
gegenüber der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH anzuzeigen. Sonstige Mängel sind
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach ihrer Entdeckung
mitzuteilen.
(5) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Verbrauchern.
(6) Im Fall eines Mangels wird die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH die Nacherfüllung
durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese fehlschlagen, erfolgt die
Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die
Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch alsvon 11 16
fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder
den Umständen etwas anderes ergibt.
(7) Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder verweigert die Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären.
(8) Soweit die Hersteller verwendeter Komponenten und Anlagen (z.B. Photovoltaik-
Module, Wechselrichter, Speichersystem, Ladestation, etc.) Leistungs- und
Produktgarantien gewähren, richten sich die Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien
nach den Garantiebestimmungen des Herstellers und sind durch den Kunden unmittelbar
gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
(9) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt
davon unberührt.
(10) Eine weitergehende Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH haftet
insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B.
entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
(11) Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Geschäftsführer, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der
Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zwischen der Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH und dem Kunden offenen Forderungen das Eigentum der Energy
Oase Ingenieurbüro GmbH.
(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, und besteht ein Kontokorrentverhältnis, behält sich die
Energy Oase Ingenieurbüro GmbH das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus
anerkannten Salden vor.
(3) Ist der Kunde ein Unternehmer, erfolgt jede Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware durch den Kunden für die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH. Erfolgt
diese mit fremden, nicht der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH gehörenden Sachen, oder
wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar verbunden, erwirbt die
Energy Oase Ingenieurbüro GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen; für die neue Sache gilt im Übrigen
das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung in der Weise, dass die
Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde der Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH anteilsmäßig Miteigentum.
(4) Dem Kunden ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware vor Erwerb des Eigentums an der Vorbehaltsware untersagt. Der Kundevon 12 16
ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der
Eigentümerinteressen auf das Eigentum der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH an der
Vorbehaltsware hinzuweisen und die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH hierüber
unverzüglich schriftlich zu informieren.
(5) In den Fällen von § 16 Abs. 8 ist die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH nach
erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen berechtigt, die Vorbehaltsware
unter Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Kunden zurückzunehmen; in den
Fällen von § 16 Abs. 3 ist die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH zur Rücknahme im
Verhältnis der Miteigentumsanteile berechtigt.
(6) Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH
zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist
auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, abzüglich angemessener
Verwertungskosten.
(7) Ein Rücktritt vom Einzelvertrag ist dazu nicht erforderlich. Auch stellen
Herausgabeverlangen, Rücknahme, Androhung oder Verwertung keinen Rücktritt vom
Kaufvertrag dar
(8) Soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist der Kunde berechtigt, die Ware
im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der der Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne, oder
nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der
Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs-
oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der
Fall, kann die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH verlangen, dass der Kunde die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 17 Datenschutz
(1) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen
der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten
(z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID,
Daten zum Stromverbrauch und der Stromerzeugung) vertraulich und gemäß den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung,
des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.
(2) Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne
des Telemediengesetzes (TMG) ist die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH, vertreten durch
die Geschäftsführer, [Oliver Koziolek & Ömer Kaya]. Der Datenschutzbeauftragte des
Unternehmens ist zu erreichen über kontakt@energy-oase.de, Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH, Goethestr. 23, 58840 Plettenberg.von 13 16
(3) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH verarbeitet die Daten des Kunden in
Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
(4) Der Kunde wird die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH Änderungen seiner im Rahmen
des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten
unverzüglich bekanntgeben.
(5) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH bedient sich bei Erbringen der
Vertragsleistungen ggf. Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang
personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der
vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im
Auftrag der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH personenbezogene Daten verarbeiten, hat
die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH mit diesen Unternehmen den gesetzlichen
Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die
Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Dienstleister
in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der
Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage
der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
(6) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten
personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur
zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu
widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der
Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.
Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit
diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das
Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn
der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben
möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des
Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus
Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines
Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein
Profiling erfolgen nicht.
(7) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für
deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden
die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen der Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die
erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des
Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben
müssen.
(8) Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der
Frage – an den Datenschutzbeauftragten der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH,
Goethestr. 23 58840 Plettenberg, E-Mail: kontakt@energy-oase.de zu richten. Die Energy
Oase Ingenieurbüro GmbH wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und
versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
(9) Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die
zuständige Aufsichtsbehörde für die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH ist dervon 14 16
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach
20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211 38424-0 Fax: +49 (0) 211 38424-10 E-
Mail: poststelle@ldi.nrw.de
§ 18 Online Kommunikation
(1) Erfolgt der Vertragsschluss zwischen der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH und dem
Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in
dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche,
im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und
Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-
Adresse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen
Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu
schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
(3) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass
die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit
einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform
besteht und Energy Oase Ingenieurbüro GmbH hierzu nicht aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten
zu tragen.
§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Widerrufsrecht Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag über unsere Website
oder bei sich zuhause abgeschlossen haben, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist eine eindeutige Erklärung (z.B.
schriftlich via Brief oder Fax, via Mail) gegenüber der Energy Oase Ingenieurbüro GmbH
dahingehend erforderlich, dass der Vertrag widerrufen werden soll. Für einen Widerruf in
Textform kann das auf unserer Website zugängliche Widerrufsformular verwendet werden.
Sie können anstelle des Musters auch eine eigene eindeutige Erklärung uns gegenüber
abgeben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, oder, bei der Lieferung
von Waren, ab dem Tag, an dem Sie, oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der
Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück
im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die
Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen
haben bzw. hat. Soweit die Waren nach ihren besonderen Anforderungen und
Spezifikationen erstellt worden sind, verweisen wir ausdrücklich auf § 19 Abs. 4 dieser
Widerrufsbelehrung. Bei Vorliegen der dort näher genannten Voraussetzungen ist ein
Widerrufsrecht ausgeschlossen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Energy Oase Ingenieurbüro GmbH, Goethestr. 23, 58840 Plettenberg
E-Mail: kontakt@energy-oase.de
(2) Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als
die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich undvon 15 16
spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung über Ihren Widerruf
zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen keinerlei
Entgelt. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten
haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt
haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie müssen erhaltene Waren
unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns
über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurücksenden oder uns übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie
haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von
40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt
des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Waren werden bei Ihnen abgeholt. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie
nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen
zurückzuführen ist.
(3) Erhaltene Dienstleistungen Soweit die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH aufgrund
Ihres Wunsches bereits während des Laufs der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbringt,
haben Sie hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen die dem Anteil der bis zu
diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts bezüglich
dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
(4) Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts Vorstehendes Widerrufsrecht besteht
nicht, soweit die bestellten Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine
individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich war, oder die Waren
eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht
erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt
wurde, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
§ 20 Streitbeilegungsverfahren
(1) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur
außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes
(VSBG) teil.
(2) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-
Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer
Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-
Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den
Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform
kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 21 Subunternehmer
(1) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung im
eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen.von 16 16
(2) Soweit in diesen AGB oder der Bestellung die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH als
Erbringer der Leistungen genannt wird, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen
durch etwaige Subunternehmer.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser
Textformklausel.
(2) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).
(3) Ist der Kunde Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz der Energy Oase Ingenieurbüro
GmbH.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl des
Gerichtsstands.
(5) Diese AGB dürfen dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen
enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil
unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu
einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und die Energy Oase
Ingenieurbüro GmbH bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage –
insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die
Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden
können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne diese
Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht
wesentlich benachteiligt werden.
(6) Die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH wird den Kunden auf die Änderung der
Bedingung rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr
nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen in Textform widersprochen wird.
(7) Bei Änderung der AGB durch die Energy Oase Ingenieurbüro GmbH steht dem Kunden
ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Die
Energy Oase Ingenieurbüro GmbH wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in
Textform bestätigen.
Stand: September 2023